
Die Rahmenbedingungen der Volkshilfe für alle Leistungen, die in unseren Häusern angeboten werden, sind größtenteils durch Leistungs-verträge mit dem Land Steiermark bestimmt.
Im Heimvertrag sind alle wesentlichen Punkte - von den Rechten der Bewohner-Innen bis hin zur Beschrei-bung der Leistungsverein-barung - festgeschrieben.
Im Tarifblatt sind die aktuellen Kosten für den Aufenthalt in unseren Häusern detailliert beschrieben.
Jeder Mensch, unabhängig von seinem Einkommen und sozialem Status, muss das Recht auf eine menschenwürdige Pflege und Betreuung haben. Eine Mehrklassengesellschaft im Bereich Bereich der Pflege und Betreuung lehnt die Volkshilfe rigoros ab. Das Sozialhilfegesetz stellt sicher, dass sich alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, einen qualitätsvollen Platz in einem Volkshilfe Seniorenzentrum leisten können.
Die Kosten (Tagsätze) für die BewohnerInnen in den Volkshilfe Seniorenzentren sind von der öffentlichen Hand vorgegeben. Die Volkshilfe hat, wie andere Pflegeheimanbieter auch, Vereinbarungen mit dem Land Steiermark in denen Leistungen der Unterkunft sowie die Leistungen der Verpflegung und die Leistungen der Grundbetreuung und Pflegeleistungen beschrieben sind.
Nähere Informationen und Beratung erhalten Sie im Seniorenzentrum in Ihrer Region.


Volkshilfe mahnt zum Internationalen Tag der Pflege, offene Finanzierungsfragen und